Rosenkreuzer-Erklärung der Menschenpflichten
- Artikel l
- Es ist die Aufgabe eines jeden Individuums, die Menschenrechte, wie sie in der
'Allgemeinen Erklärung' definiert sind, vorbehaltlos zu achten.
- Artikel 2
- Es ist die Aufgabe eines jeden Individuums, sich selbst zu achten und seinen
oder ihren Körper, seinen oder ihr Gewissen nicht durch ein Verhalten oder durch
Handlungsweisen herabzuwürdigen, die seine oder ihre Integrität gefährden.
- Artikel 3
- Es ist die Aufgabe eines jeden Individuums, andere zu achten, unabhängig von
Rasse, Geschlecht, Religion, sozialem Status, Gemeinwesen oder anderen
offensichtlich unterscheidenden Elementen.
- Artikel 4
- Es ist die Aufgabe eines jeden Individuums, die Gesetze des Landes, in dem er
oder sie lebt, zu achten -wohlverstanden, dass solche Gesetze auf der
Hochachtung der berechtigten Rechte von Individuen gegründet sind.
- Artikel 5
- Es ist die Aufgabe eines jeden Individuums, die religiösen und politischen
Überzeugungen anderer zu achten, solange sie nicht Menschen oder der
Gesellschaft Schaden zufügen.
- Artikel 6
- Es ist die Aufgabe eines jeden Individuums, in Gedanken, Worten und Taten gütig
zu sein, um in der Gesellschaft ein Agent des Friedens und ein Beispiel für
andere zu sein.
- Artikel 7
- Es ist die Aufgabe eines jeden Individuums, das gesetzlich mündigen Alters und
in der Verfassung ist zu arbeiten, es auch zu tun, ob zum Unterhalt seiner oder
ihrer Bedürfnisse oder der Bedürfnisse seiner oder ihrer Familie, um persönlich
zu wachsen oder einfach, um nicht in Untätigkeit zu versinken.
- Artikel 8
- Es ist die Aufgabe eines jeden Individuums, das verantwortlich ist, ein Kind
auf zuziehen oder zu erziehen, dem Kind Mut, Toleranz, Gewalt-losigkeit,
Großzügigkeit und, ganz allgemein, diejenigen Tugenden einzuflößen, die das
Kind zu einem achtbaren und verantwortlichen Erwachsenen machen.
- Artikel 9
- Es ist die Aufgabe eines jeden Individuums, jedem, der in Gefahr ist, zu
helfen, entweder durch direktes Handeln, oder dadurch alles Notwendige zu tun,
dass er qualifizierten oder autorisierten Personen die Möglichkeit zum Handeln
gibt.
- Artikel 10
- Es ist die Aufgabe eines jeden Individuums, die gesamte Menschheit als seine
oder ihre Familie anzusehen und sich unter allen Bedingungen und überall als
ein Bürger der Welt zu verhalten. Dies bedeutet, Humanismus zur Basis seiner
oder ihrer Philosophie zu machen.
- Artikel 11
- Es ist die Aufgabe eines jeden Individuums, das Hab und Gut anderer zu
respektieren, sei es privat oder öffentlich, individuell oder kollektiv.
- Artikel 12
- Es ist die Aufgabe eines jeden Individuums, das menschliche Leben zu achten und
- Es als das kostbarste in der Welt existierende Gut anzusehen.
- Artikel 13
- Es ist die Aufgabe eines jeden Individuums, die Natur zu achten und zu
bewahren, so dass gegenwärtige und zukünftige Generationen auf allen Ebenen von
ihr Nutzen haben können und die Natur als ein universales Erbe ansehen.
- Artikel 14
- Es ist die Aufgabe eines jeden Individuums, die Tiere zu achten und in ihnen
mit Aufrichtigkeit Wesen zu sehen, die nicht nur lebendig sind, sondern auch
bewusst und fühlend.